AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel am Theater UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Hotel“ genannt.
Die AGB gelten gegenüber allen Gästen, Buchenden, Begleitpersonen, Besuchern sowie gegenüber Unternehmen, Reiseveranstaltern und sonstigen Vertragspartnern.
Abweichende Bedingungen des Gastes oder des Vertragspartners gelten nur, wenn sie vom Hotel ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast beziehungsweise der Besteller der Buchung.
Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald das Hotel die Buchung bestätigt, ein Zimmer über ein Buchungsportal verbindlich gebucht wurde oder der Gast die Leistung des Hotels tatsächlich in Anspruch nimmt.
Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet der Buchende gemeinsam mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit gesetzlich zulässig.
§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die weiteren von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart oder über das jeweilige Buchungsportal angezeigt wurden.
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Zusatzleistungen wie Frühstück, Parkplatz, spätere Abreise, Sonderreinigung, zusätzliche Personen oder sonstige Leistungen können gesondert berechnet werden.
Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das Hotel ist berechtigt, bei Anreise oder vor Anreise eine Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 4 Anreise und Abreise
Der Check-in ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich.
Der Check-out muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen.
Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Bei verspäteter Abreise ohne vorherige Vereinbarung kann das Hotel folgende Kosten berechnen:
- bis 18:00 Uhr: bis zu 50 % des tagesaktuellen Zimmerpreises;
- nach 18:00 Uhr: bis zu 100 % des tagesaktuellen Zimmerpreises.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Digitaler Check-in und Zugang zum Hotel
Das Hotel kann digitale Check-in-Systeme, Zugangscodes, elektronische Schlüssel oder andere automatisierte Zugangssysteme nutzen.
Der Gast ist verpflichtet, die für den Check-in erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Zugangscodes, Schlüssel, Schlüsselkarten oder digitale Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Bei Verlust, Missbrauch oder Weitergabe von Zugangsdaten haftet der Gast für daraus entstehende Schäden, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 6 Stornierung, Nichtanreise und vorzeitige Abreise
Es gelten die bei der Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Wurde über ein Buchungsportal gebucht, gelten zusätzlich die dort angezeigten und akzeptierten Stornierungsbedingungen.
Bei nicht rechtzeitiger Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers an, soweit gesetzlich erforderlich.
§ 7 Nutzung der Zimmer
Die Hotelzimmer dürfen ausschließlich zu Beherbergungszwecken und nur durch die angemeldeten Gäste genutzt werden.
Die Überlassung der Zimmer an Dritte, die Untervermietung, die Nutzung für gewerbliche Zwecke, Foto- oder Filmproduktionen, Veranstaltungen, Partys oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels untersagt.
Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind nicht gestattet. Bei Verstoß kann das Hotel zusätzliche Übernachtungsentgelte berechnen und vom Hausrecht Gebrauch machen.
§ 8 Meldepflicht und Identitätsprüfung
Der Gast ist verpflichtet, alle gesetzlich erforderlichen Meldedaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere bei ausländischen Gästen, kann das Hotel die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verlangen und die gesetzlich vorgeschriebenen Meldedaten erfassen.
Bei verweigerter oder unvollständiger Angabe gesetzlich erforderlicher Daten kann das Hotel die Beherbergung ablehnen.
§ 9 Rauchverbot
Das Hotel am Theater ist ein Nichtraucherhotel.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude strengstens untersagt. Das Rauchverbot gilt insbesondere in:
- Hotelzimmern,
- Badezimmern,
- Fluren,
- Treppenhäusern,
- Gemeinschaftsbereichen,
- Eingangsbereichen,
- an Fenstern,
- auf Balkonen, sofern Rauch in das Gebäude oder in andere Zimmer ziehen kann.
Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot berechnet das Hotel einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250,00 €.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Das Hotel behält sich vor, darüber hinausgehende tatsächliche Kosten zusätzlich geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere Kosten für:
- Sonderreinigung,
- Geruchsbeseitigung,
- Ozonbehandlung,
- Reinigung von Textilien, Matratzen, Vorhängen und Möbeln,
- Ausfallzeiten des Zimmers,
- entgangene Einnahmen,
- Feuerwehreinsätze,
- Schäden durch ausgelöste Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen.
§ 10 Haustiere und Tiere
Das Mitbringen von Haustieren oder sonstigen Tieren ist im Hotel grundsätzlich nicht gestattet.
Dies gilt für alle Zimmer, öffentlichen Bereiche, Flure, Frühstücksbereiche und sonstigen Hotelbereiche.
Gesetzlich zwingende Ausnahmen bleiben unberührt.
Bei nicht genehmigter Mitnahme eines Tieres berechnet das Hotel einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250,00 €.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zusätzlich kann das Hotel alle tatsächlich entstandenen Kosten berechnen, insbesondere für:
- Sonderreinigung,
- Desinfektion,
- Entfernung von Tierhaaren,
- Geruchsbeseitigung,
- Reinigung oder Austausch von Textilien,
- Schäden an Möbeln, Böden, Türen oder Inventar,
- Ausfallzeiten des Zimmers,
- entgangene Einnahmen.
Das Hotel ist berechtigt, den weiteren Aufenthalt mit dem Tier zu verweigern und vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
§ 11 Beschädigungen und außergewöhnliche Verunreinigungen
Der Gast haftet für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch ihn, seine Begleitpersonen, Besucher oder sonstige ihm zuzurechnende Personen verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an:
- Möbeln,
- Betten,
- Matratzen,
- Bettwäsche,
- Handtüchern,
- Teppichen,
- Böden,
- Wänden,
- Türen,
- Fenstern,
- technischen Geräten,
- Sanitäranlagen,
- Schlüsseln,
- Zugangssystemen,
- Dekoration,
- sonstigem Hoteleigentum.
Außergewöhnliche Verunreinigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dazu gehören insbesondere:
- Erbrochenes,
- Blutverschmutzungen,
- starke Verschmutzungen von Matratzen oder Möbeln,
- Urin oder andere Körperflüssigkeiten,
- nicht entfernbare Flecken,
- starke Geruchsbelastung,
- Müllablagerungen,
- Essensreste in erheblichem Umfang,
- unerlaubtes Rauchen,
- unerlaubte Tierhaltung.
Das Hotel kann für Sonderreinigung, Desinfektion, Ersatzbeschaffung, Reparatur, Ausfallzeiten und entgangene Einnahmen Ersatz verlangen.
§ 12 Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln und Zugangsmitteln
Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe von Schlüsseln, Schlüsselkarten, Zugangschips oder sonstigen Zugangsmitteln haftet der Gast für die entstehenden Kosten. Dies umfasst insbesondere Kosten für:
- Ersatzschlüssel,
- Austausch von Schließzylindern,
- Änderung elektronischer Zugangssysteme,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Arbeitszeit und Verwaltungsaufwand.
§ 13 Ruhezeiten, Verhalten im Hotel und Hausrecht
Der Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter und Nachbarn nicht gestört, gefährdet oder belästigt werden.
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt Nachtruhe.
Partys, laute Musik, störendes Verhalten, übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen werden nicht toleriert.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu beenden, den Gast des Hauses zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.
Der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt in diesem Fall bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Alkohol, Drogen und gefährliche Gegenstände
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist im gesamten Hotel untersagt.
Das Mitbringen von gefährlichen, leicht entzündlichen, explosiven, stark riechenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ist verboten.
Bei Verstoß ist das Hotel berechtigt, die zuständigen Behörden zu informieren, den Aufenthalt sofort zu beenden und Schadensersatz geltend zu machen.
§ 15 Parkplätze
Parkplätze werden, soweit vorhanden, nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Das Hotel haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus oder Verlust von Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.
§ 16 Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und auf Kosten sowie Risiko des Gastes nachgesendet.
Das Hotel bewahrt Fundsachen für eine angemessene Zeit auf. Danach können sie nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder entsorgt werden.
Lebensmittel, Hygieneartikel und verderbliche Waren werden aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt.
§ 17 Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit gesetzlich zulässig.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und wichtige Dokumente sind vom Gast sorgfältig zu sichern.
§ 18 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Gastes werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Hotels.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gera.
